Vorstellungsgespräch – Diese Fragen sind unzulässig

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Ein Bewerbungsgespräch steht an. Klar, dass der Personaler einen möglichst genauen Eindruck vom Bewerber gewinnen möchte und ihm besonders intensiv auf den Zahn fühlt. Doch wie weit darf der Personal gehen? Darf er mich fragen warum mir im letzten Job gekündigt wurde oder welcher Religion ich angehöre? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Als Bewerber muss man sich spätestens seit der Einführung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes längst nicht jede Frage gefallen lassen. Einige indiskrete Fragen sind schlichtweg unzulässig.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Nach folgenden Punkten darf im Vorstellungsgespräch laut Gesetz nicht gefragt werden:

  • Heirats- und Kinderwunsch
  • Partnerschafts- und Familienverhältnisse
  • Schwangerschaft
  • Behinderung und Gesundheitszustand
  • Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit
  • Vermögenssituation
  • Religionszugehörigkeit
  • Austritts- oder Kündigungsgrund im vorherigen Job
  • Sexuelle Orientierung
  • Vorstrafen

Ausnahmen und Regeln

Ausnahmen bilden hier sogenannte Tendenzbetriebe, die ein berechtigtes Interesse an privaten Eigenschaften vorweisen können. Möchte beispielsweise eine katholische Kirchengemeinde einen Seelsorger einstellen, so darf sie den Bewerber nach seiner Konfession fragen, wobei der Bewerber der Offenbarungspflicht obliegt und die Frage ehrlich beantworten muss. Wird allerdings ein angehender Empfangsmitarbeiter nach seiner finanziellen Situation gefragt, so ist diese Frage nicht berechtigt und unzulässig. Grundsätzlich ist zu sagen, dass im Bewerbungsgespräch nur Fragen gestellt werden dürfen, die in direktem Bezug zur Stelle stehen und für diese relevant sind.

Wie reagiere ich auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Und wie reagiert man, wenn man doch auf deinen der oben genannten Punkte angesprochen wird? Am besten souverän und höflich bleiben. Stelle zum Beispiel die Gegenfrage, welchen Bezug diese Frage denn zu der gewünschten Stelle hat, wobei man möglichst interessiert und wenig vorwurfsvoll oder kritisch klingen sollte. Es ist auch nicht verboten, Tabu-Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten. Rechtlich kann das für einen Bewerber keine Konsequenzen haben und später auch keinen Kündigungsgrund darstellen. Sicherlich sollte man sich im Anschluss an das Bewerbungsgespräch aber gut überlegen, ob man bei solch einem unprofessionellen Unternehmen überhaupt eine Stelle antreten möchte.

 

Habt ihr bereits Erfahrungen mit derartigen Fragen in Bewerbungsgesprächen gemacht? Falls ja, wie habt ihr euch verhalten und wozu würdet ihr raten? Wir freuen uns über eure Erfahrungsberichte. Weitere Informationen zu häufige Fragen im Vorstellungsgespräch und zur allgemeinen Vorbereitung findest du unter der Rubrik „Bewerbung“ auf unserem Blog.

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